Die Zivilstandsregister von 1811- 1875 für Bremen-Stadt und die bremischen Landgemeinden. Die zivile Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen wurde in der Zeit der französischen Besetzung Bremens seit 1806 von der damaligen, also französischen Regierung, eingeführt. Mit Wirkung vom 20.08.1811 wurde das Anlegen von Zivilstandsregistern vorgeschrieben. Dies wurde auch nach der Befreiung Bremens im Jahre 1813 beibehalten und bis zum 31.12.1875 nach Einführung der Standesämter weitergeführt.
Um den Aufsatz "Die Zivilstandsregister von 1811 - 1875" von Heinz Wiemann anzuzeigen das Bild anklicken.
Um die Nutzung des Zivilstandsregisters zu vereinfachen, wurde von einer großen Gruppe MAUS-Mitglieder dieses alphabetische Verzeichnis erstellt.[1] Hat man darin die gesuchte Person gefunden und angeklickt, kommt man mit einem weiteren Klick auf die dort erscheinende Arcinsys-Signatur in das entsprechende Buch, worin der gesuchte Eintrag zu finden ist.
Zu beachten ist, dass in den ersten Jahren der Zivilstandsregister die Kennzeichnung der Eintragungen sehr uneinheitlich war. Meist haben sie keine Registernummern erhalten, sondern es wurden lediglich die Seitennummern angegeben. Dadurch ist auch die Kennzeichnung der Datensätze im Verzeichnis je nach Art (Geburten, Heiraten, Sterbefälle), Gemeinde und Zeitraum unterschiedlich. Bis 1814 sind Seiten, danach meist Registernummern angegeben. Eine Ausnahme sind die Sterbefälle. Hier sind durchgängig die Seitennummern angegeben.
[1] Die Geburtseinträge der Stadt Bremen wurden auf Basis einer bestehenden Indexierung von FamilySearch erstellt, die durch die MAUS korrigiert, ergänzt und den richtigen Archiveinheiten zugeordnet wurde.