Trauungskollekten ab 1658

Eine Quelle zur Ermittlung von Hochzeitsdaten in Bremen von Hermann Haake
Qu. Staatsarchiv Bremen

Im Jahre 1656 verfügte der Rat der Stadt Bremen, "wie es mit den Kleidungen, Verlöbnissen, Hochzeiten, Kindtaufen und Begräbnissen gehalten werden soll". Darin wurde angeordnet, daß bei den Hochzeitsmahlen eine geschlossene Büchse für Geldspenden an die Armen aufgestellt und dem Diakon des Kirchspiels abgeliefert werden soll. Dieser verbuchte die Einnahmen aus den Hochzeitsbüchsen, wobei der Name des Einlieferers (in der Regel der Bräutigam) angegeben wurde. Die Diakone verbuchten zunächst ab 1656 die Einnahmen aus den Hochzeiten ihrer Gemeinde das ganze Jahr hindurch. Ab 1670 fanden die Diakone der Altstadtkirchen eine andere Regelung. Im 1. Quartal übernahm und verbuchte der Diakon von St. Ansgarii die Einnahmen aller vier Kirchspiele, im 2. Quartal der Diakon von St. Stephani, im 3. Quartal der Diakon von Unser Lieben Frauen, im 4. Quartal der Diakon von St. Martini. Nur St. Pauli blieb bei der alten Regelung.

Um die Eintragungen für die Familienforschung nutzbar zu machen, wurden die Rechnungsbücher der Kirchspiele auszugsweise kopiert, gebunden und den Kirchenbüchern der Kirchspiele zugeordnet. Das anschließende Namenregister (entstanden aus einem mehr als 21 000 Namen enthaltenen Zettelregister) führt die Namen aller Einlieferer auf, bei denen zum Hochzeitsmahl entsprechende Sammelbüchsen aufgestellt worden waren.

Der familienkundliche Wert der Hochzeitsbücher wird durch folgende Umstände geschmälert:

Nur solche Hochzeiten sind vermerkt, bei denen Sammelbüchsen aufgestellt wurden. Der Name der Braut ist zunächst nicht bekannt und muß, wenn kein Trauregister vorhanden ist, aus späteren Taufeinträgen ermittelt werden. Die Ermittlung der Brautleute wird problematisch, wenn nicht der Bräutigam, sondern der Vater der Braut oder ein Dienstherr die Hochzeitsbüchse abgerechnet hat, die unterschiedliche Namensschreibung erschwert die Identifizierung.

Trotz all dieser Mängel vermittelt allein dieses Register die Erkenntnis einer Trauung, wenn für die Zeit vor 1750 in dem stadtbremischen Kirchspiel kein Kopulations- oder Proklamationsregister vorhanden ist.

Hat man den Eintrag in dem Hochzeitsbuch gefunden, läßt sich das genaue Datum der Abrechnung und die Höhe des gesammelten Betrages ermitteln. Das gefundene Datum muß nicht mit dem Trauungsdatum übereinstimmen. Es kann vorkommen, daß erst Tage oder Wochen später abgerechnet wurde.