Molenhoff, Herman Ihm wurde am Freitag nach Heilige Drei Könige des Jahres 1543 das Bremer Bürgerreht zuerkannt nach den von Hanß Bole und Johan Schurman für ihn geleisteten Bürgschaften. Für seine Ehefrau Wendel verbürgte er sich am gleichen Tage hinsichtlich ihrer Freiheit (von Geburt und Dienstbarkeit). ad P.8.A.19.a.3.-