Jeger, Brandt 2 Brandt! Für seine Wohngelegenheit in der Steffens-Stadt wurde er 1628 zu 1 Rtlr 8 gr Heuerschilling geschätzt, er gehörte zu Johann Munstermanns Rotte in Cordt Bantz´ Companie des Bürgeraufgebots. Sein Beruf wurde 1645 im Heuerschillingregister ebenda nicht erwähnt, er wurde zu 6 Raten von je 18 gr veranlagt. Gehörte zu des Ladewig Rust Aufgebotscompagnie als Rottmeister. Sein Sohn gleichen Namens erhielt am 16.Dezember 1652 das Bürgerrecht, er selbst war am Freitag nach Johan Babtist 1573 Bürger geworden, wobei ihm Albert Plate und Frederick Warneken als Bürgen behilflich waren. ad P.8.A.19.a.3.- Gleichnamiger bürgte am 27. April 1640 neben Joh. Postell für den Neubürger Johan Bokelman, von Langwedel bürtig, sowie am 14. Januar 1642 neben Johan Münsterman für Johan Speckman, von Specken auß der Graffschafft Hoya bürtig. Am 16. November 1646 bürgte er mit Zacharias Hoppe für Henrich Meyer aus der Vorstadt, sowie am 14. Juny 1647 mit Herman Bitter für Carsten Sehekamp auß Uthbremen. P.8.A.19.a.3.-