van dem Varlegraven, Heyne Namhaft im Jahr 1449 als Besitzer einer Bude vor dem Doventor "achter dem Sode". Im gleichen Jahr leistete er Währschaft bei einem Gebäudeverkauf. LB. Im Bürgerbuch ist er nicht zu finden, in dem Jahrhundert kennt es nur eine Godke V. in den Jahren 1471, 1483 und 1486 als Bürgen gelegentlich von Einbürgerungen; Godeke könnte der Sohn Heynes gewesen sein. ad P.8.A.19.a.3.-