Frese, Lubbert Lubbeke Beklagter am 7.3.1564 vor dem Niedergericht von der Steenbring´schen um Rückzahlung der Darlehn von 2 mc, das er zunächst bestreitet. Als darauf Klägerin seinen Eid verlangt, schiebt er ihr den Eid zu, und erst als sie bereit ist zu schwören, und das Gericht ihn ermahnt, auf dem Eid nicht zu bestehen, erläßt er ihr den Eid und wird verurteilt. Jb 35. - Im Buch der Akzise ist er auf Seite 81 mit Versteuerung von Salz erwähnt. SA 1546, 248. Im anderen Berichtsjahr hatte er lt. Akzisebuch Seite 6 empfangenes Mehl zu versteuern. SA 1570 149.- Er erwarb 1545 am Freitag nach 3 Könige d. Bürgerrecht bei Bürgschaften von Detlef Boning und Herman Bartscherer, seine Ehefrau Metke kam 1552 zum Bürgerrecht durch Bürgschaft von Hinrick Flege. 1561 bürgte er für den Neubürger Jürgen Meyger gemeinsam mit Tomas Lebur. ad P.8.A.19.a.3.-