Frien, Wessel 2 Freie ! Kramer, wurde im Jahre 1594 vom Kürchneramt verklagt, weil er nach Art der Beikramer und der Hüllemacher Pelzwerk für Kringe geschnitten und nach Ellen verkauft hatte. Jb 33.- Er steht im Einnahmenbuch der Accise von 1609 im Band I auf Seiten 29, 50, 54 und Band II Seiten 6, 70 und 149 mit 1 Faß, Dorsch etc sowie zuletzt "Lintener" (?) oder so ähnlich. Der gleichnamige Jüngere hat am 18. Juni 1601 als civis filius, pater Euertt Freye das Bürgerrecht erhalten und ist mit langer Buse und Seitgwehr ausgestattet worden P.8.A.19.a.3.-