Vehsenfeldt, Clauwes Fehsenfeldt Sohn des toten Arendt, wurde am 29.März 1641 als Bürger aufgenommen und mit Feuerrohr und Seitengewehr ausgerüstet. - Im Heuerschillingregister von 1645 ist er als Knochen-hauer bezeichnet, er hatte 6 Raten zu 36 gr Wohnsteuer zu zahlen, und gehörte zu Bar-vert Landtgreven Rotte in Berendt Knusts Aufgebotscompanie. - Am 16.November 1646 bürgte er zusammen mit Dirich Harvest, als Johan Fricke, von der Wilster auß dem Hert-zogtum Holstein, das Bürgerrecht erwarb. Gemeinsam mit Henrich Goeßman übernahm er am 13. Juni 1650 die Vorbürgschaft, als Marten Mencke, von Delmenhorst bürtig, seinen Bürgereid abstattete. P.8.A.19.a.3.-