Boote, Wilcken Bothe Er war in Bremen geboren, aber kein Bürgerkind, sodaß am 10.5.1638 bei seiner Bürgerrechterwerbung Volmer Titken und Arendt Buerman als Bürgen auftraten.- Das Heuerschillingverzeichnis 1645 des Martini-Kirchspiels veranlagte ihn zu sechs Raten je 3 Rtlr für sein Kleinhaus, er gehörte zu Johann Meyer-Ottens Rotte in Johann Hünekens Aufgebotscompagnie.- Wilcken Bothe zusammen mit Wilken Kincklage übernahm am 7. November 1642 die Bürgschaft, als Andreas Lobith von Barnstein aus der Neuwen Marck Brandenburg bürtig, Bürgerrecht erwarb. P.8.A.19.a.3.-