Goldsmed, Arnd Kramer. Hat für einen Posten Mehl im Akzisebuch Seite 365 zu steuern. SA 1546, 79. In der Fluchtlinienordnung vom 29.9.1558 steht: Um den Markt vom Willehadsood bis zur kleinen Straße bei Arnd Goldsmedes Haus und weiter bis zu Balge. Jb 41. Im Bericht des Krameramtes vom Jahr 1612 anläßlich des Streits mit den Kaufleuten ist er als Bezieher von Getreide und Gewand von auswärts im Großen angeführt. Jb 33.