Godden, Johann von van Goderen Namhaft im Akzisebuch auf Seite 364 gelegentlich Erlegung der Gebühr für Mehl. SA 1546, 78. Er ließ sich im Jahre 1535 am Freitag nach Heilige drei Könige als Neubürger aufnehmen und leistete seinen Eid mit den Bürgen Werneke Halbe und Joh. Munße. ad P.8.A.19.a.3.-