Hanewinkel, Johan Kein Bürgerkind, also zugewandert oder von nicht eingebürgertem Zuwanderer abstam-mend, erlangte im Jahre 1580 das Bremer Bürgerrecht, als Johan Rave und Steffen Hane-winkel für ihn die Bürgschaft leisteten. Seinerseits bürgte er am Freitag nach Johannes Babtist 1587 gemeinsam mit Tonjes Risenberch bei der Einbürgerung des Johan Boddemaker. ad P.8.A.19.a.3.-