de Haren, Johannes Bremer Bürger, Sohn des Willekinus, leistet am 22.9.1354 Gewähr bei dem Landverkauf des Johann und Heinrich von Haren, seiner Verwandten. Ebenso am 27.10.1355 bei seines Vettern Johannes und dessen Frau Elisabeth Güterverkauf in Ahusen, und auch am 14.11.1386 beim Verkauf zweier Stücke Land durch Albert von Magelsen und dessen Frau Alheydis, hier gemeinschaftlich mit Johannes von Haren, dem Ratmann. BU.