Hartman, Pewe Offenbar kein Bürger, und zwar als Bootsmann bezeichnet, aber nicht im Sinne des Dienstgrades, sonder als allgemeine Bezeichnung für damalige Seeleute. Er besaß eine Behausung im Kirchspiel St. Stephani, für die er im Jahr 1645 durch das Heuerschil-lingverzeichnis zu 6 Raten von je 54 gr Steuer eingeschätzt war. - Er gehörte zu Hinrich Veltmans Rotte von Lüder Jebelmans Aufgebotscompagnie.