Hadeler, Magnus 1589 steht er in der ältesten erhaltenen Liste der Tüffelmaker= Pantoffelmacher. VA 17, 264. Er is bereits im Berichtsjahr erwähnt, als er im Akzisebuch Seite 501 eingekauftes Mehl versteuerte. SA 1546, 87. Bei seiner Bürgeraufnahme am Johannistag 1597 wurde er als "civis filius" bezeichnet. Wahrscheinlich ist der vorstehend für 1546 vermerkte ein namengleicher jüngerer, welcher 1532 am Freitag nach Johannes Babtist das Bürgerrecht gewann, als Johan Kruse und Johan Hase für ihn Bürgschaft leisteten. ad P.8.A.19.a.3.-