de Drakenborch, Thidericus Bremer Bürger, am 3.8.1340 einer der Kramer, denen eine Mauer zwischen dem Schinderhaus und Stadtgrund gehört, die dem Rat da gehörenden einzelnen an die Mauer anstoßenden Wurten werden an die Besitzer der Mauer auf 100 Jahre verpachtet. BU.