Borchers, Johann 2 Johan ! Von Bremen bürtig, aber kein Bürgerkind, erwarb er am 16. Dezember 1624 das Bürgerrecht und die Bewaffnung mit Feuerrohr und Seitgewehr. Für ihn bürgten Olde Schugener und Simon Hoiven.- In dem Heuerschillingsverzeichnis von 1645 für das St.Stephani-Kirchspiel ist er "Ekenschüver-Knecht" genannt, also Binnenschiffergeselle, er steuerte 6 Raten von je 18 gr.- Gehörte zu Brandt Jegers Rotte von Ladewig Rusts Aufgebotscompagnie. Ein weiterer jüngerer Gleichnamiger wurde im Jahre 1644 als Bürger aufgenommen, siehe P.8.A.19.a.3 Teil V.-