1238 (nach 1.5.) steht er unter den Ratmannen, die eine Stiftung für das Deutsche Haus in der Stadt Bremen bezeugen. Am 27.2.1243 gehört er zu den Ratspersonen, die eine meierrechtliche Übertragung von Gütern des Domcapitels beglaubigen. Als "Luthmarus consul illius temporis" findet er sich am 4.4.1244 in einer Urkunde des Abts vom Kloster Hude, und einer weiteren desselben Ausstellers vom gleichen Jahre. BU.