Bokelmann, Lüder Er wurde urkundlich durch Akzisebuch Seite 33, als er für gekauftes Mehl die Gebühr erlegte. SA 1570, 29.- Am Freitag nach Heilige drei könige des Jahres 1559 ließ er sich als Neubürger aufnehmen, es übernahmen Gert Middelkamp und Johan Klamp für ihn die Bürgschaft. Seinerseits bürgte er 1567 mit Herbert de Gude für Reinholt Suthman, ad P.8.A.19.a.3.- 1570 nach Johannnes Babtist leistete er zusammen mit Reinhold Suedtman die Bürgschaft für den Neubürger Tolke Meiger.-