Kuleman, Henning Als Magister bezeichnet, empfing er im Jahre 1588 am Freitag nach Heilige 3 Könige das ihm verliehene Bremer Bürgerrecht unter Bürgschaft von Herman Horstman und Martin Voß. Er hatte im Jahre zuvor ( eine Ausnahme ! ) am Dreikönigstag mit Jochen Went für den Neubürger Hinrick Schluter Bürgschaft geleistet. ad P.8.A.19.a.3.-