Kulingk, Johann Namhaft im Akzise-Einnahmebuch auf Seite 444 bei Erlegung der Gebühr für eingekauftes Mehl. SA 1546, 136.- Seit Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1538 besaß er das Bremer Bürgerrecht, für ihn hatten Hinrick Logeman und Hinrik Mertens Bürgschaft geleistet. ad P.8.A.19.a.3.-