Kruse, Reinke Im Jahre 1570 wurde ihm am Freitag nach Heilige 3 Könige das Bremer Bürgerrecht verliehen, und Johan Rave nebst Didrick Martens übernahmen für ihn Bürgschaft. Seinerseits bürgte er 1576 nach Johannes Babtist zusammen mit Fredrick Krusen für den Neubürger Hinrick Meyger. Ein jüngerer Gleichnamiger empfing 1595 nach Johan Babtist das Bürgerrecht, als Bürgersohn ohne Bürgengestellung.ad P.8.A.19.a.3.-