Schorren, Helmicus Bremer Bürger, hatte seiner Tochter zu ihrer Mitgift in ihre Ehe mit Johannes von Beversten einen Camp außerhalb der Stadt am Wege nach dem Dorf Redingstede gegeben, und ein Schiedsgericht urteilte am 8.8.1304 im Streit um den Zins aus diesem Feld zwischen dem Obedentiar zu Utbremen und Johannes Beversten, daß dem Obedentiar jährlich 1 Scheffel Mehl und 12 Denare zustehen. BU. Bei einer Verzichtserklärung des Ritter Monnik vom Jahr 1283 wurde er als Vorbesitzer eines halben Viertellands im Vahrholter Feld erwähnt. BU.