Schopick, Wilhelm Er wurde im Jahre 1590 als Bürgersohn (vermutlich von Johan) am Freitag nach 3 Könige zum Eid zugelassen, ohne Bürgen zu stellen. Am Freitag nach Hl.3 Könige 1599 übernahm er gemeinsam mit Johan Lampe die Bürgschaft bei der Einbürgerung von Woler Hulle. ad P.8.A.19.a.3.-