Ernst, Hermann 2 Herman ! Von Blender im Amt Thedinghusen gebürtig, erwarb am 11.April 1616 das Bremer Bürgerrecht mit der Bürgschaft von Johann Borchman und Hanß Voss.- Das Heuerschilling-Verzeichnis von 1645 für das Liebfrauen-Kirchspiel bezeichnete ihn als Eichenkahnschiffer und schätzte ihn zu 6 Raten je 18 gr für seine Unterkunft, er gehörte zu Johann Wolers Rotte von Johann Eschenhorsts Aufgebotscompannie. Herman Ernst, civis filius, pater Herman, wurde am 19.Nov.1646 als Bürger aufgenommen und mit einem Feuerrohr und Seitgewehr gerüstet. P.8.A.19.a.3.-