Elers, Reineke 2 Reiner ! Ankäufe von Roggen und Mehl wurden von ihm getätigt, wie aus ihrer Versteuerung auf Seite 108 des Akzisebuches hervorgeht. SA 1570, 51. Der selbstgenannte Reinke erwarb am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1532 das Bürgerrecht, wobei Gert Wenke und Didrick Wulvken die Bürgschaft leisteten. ad P.8.A.19.a.3.- Als Sohn des Bürgers Henrich E.wurde ein Gleichnamiger im Jahre 1647 als Bürger aufgenommen.Die 1647 erwähnte Einbürgerung fand am 17.Dezember statt, Reiner war ein civis filius, Sohn des Henrich, er wurde mit Feuerrohr und Seitgewehr versehen.