Campen, Luder Gelegentlich eines Hausverkaufes gelobte er vor dem Rat im Jahr 1517 Währschaft. LB.- Seine Einbürgerung war im Bürgerbuch nicht festzustellen, aber er übernahm die Bürgschaft am Freitag nach Dreikönigstag 1524, als seine Ehefrau Tibbeke das Bürgerrecht erhielt. ad P.8.A.19.a.3.-