Hunte, Cordt 2 Cortt ! Er hatte im Jahr 1628 für seine Unterkunft in der Steffens-Stadt 1 Rtlr 24 gr zu steuern, und gehörte zu Carsten Meyers Rotte in Arens Meyers Companie des Bürgeraufgebots.- 1645 wurde seine Wittib "Huntesche Ambtsvischersche" zu 6 Raten von 1 Rtlr ebenda vom Heuerschilling-register geschätzt im Bereich von Hinrich Bodekers Rotte von Arendt von Horns Aufgebotscompagnie. Cortt Hunte, des Henrich Hunte, hiesigen Bürgers, Sohn, wurde am 20.Januar 1640 nach Abstattung seines Eides als Bürger aufgenommen, er erhielt ein Feuerrohr und Seitgewehr. P.8.A.19.a.3.- Er übernahm am 7.Februar 1642 zusammen mit Hanß vom Haue die Bürgschaft für den Neubürger Dirik Meelhop, von Wurdtfleth auß Osterstade bürtig.-