Horsemann, Arnt Über seine Einbürgerung ließ sich nichts finden im Register, er verbürgte sich am Freitag nach Johannes Babtist 1542 gemeinsam mit Carsten Vesenfelt für den Neubürger Evert Horseman, sowie im Jahr 1547 nach Johan Babtist zusammen mit Wilken Meyer für Herger Plassenberch. ad P.8.A.19.a.3.-