Hoyer, Rolff 2 Ru(o)leff! Als Sohn des verstorbenen Johan H., gewesenen Bürgers, kam er am 24. Januar 1642 zum Bürgereid und Bewaffnung mit Muskete und Seitgewehr.- Das Heuerschillingverzeichnis von 1645 bezeichnete ihn als Bomsidenmachermeister, es stufte ihn im Stephani-Kirchspiel zu 6 Raten von je 54 gr für seine Wohngelegenheit an Steuer ein.- Er gehörte zu Albert Frisches Aufgebotscompagnie als Rottmeister. Rulf, der Sohn von Johan Hoyer und Mettke Bake, empfing das Bürgerrecht im Jahre 1611, gemäß Kladde Seite 221.-