Horstman, Dyrick 3 Dirick ! Schiffer, wohl nur in Flußfahrt, im Jahr 1567 im Schütting-Rechnungsbuch erwähnt vom Eltermann Gerd Bockhorst, erhält 4 gr für "de tunnen, de he buten hadde gefyschet, von Vegesack herup to forende". HV 15.- Er hatte einen gleichnamigen Sohn, welcher am 10.Juli 1606 zum Bürgereid zugelassen wurde und mit langer Busse und Seitgewehr ausgerüstet wurde. Im Jahr 1649 wurde ein weiterer Namenvetter in der Altstadt als Bürger aufgenommen, siehe Kladde Seite 93.-