Hoyer, Johan Utbremer Bauer, war 1492 bei der Feststellung der Handmühlenbesitzer durch den Rat in dessen Liste aufgenommen. VA 4, 165.- Am 21.6.1530 erging ein Kammergerichtsurteil gegen Genossen des Johan Hoyer. SR II, 378. Er oder Gleichnamiger erhielt am Freitag nach Johan Babtist 1532 das Bürgerrecht, Bürgschaften leisteten Hinrick Howyde und Marten Haverkamp. ad P.8.A.19.a.3.-