Hoier, Carsten 2 Carsten! Eingebürgert am Freitag nach Johannes Babtist im Jahr 1582 mit Bürgschaften von Hinrick Carstens und Lorenz Jänicken, bürgte er seinerseits 1586 am Freitag nach Johannes Babtist zusammen mit Hanß tor Geeste für den Neubürger Wilken Kunen, 1590 gemeinsam mit Wilken Kunen für Hinrick Kunen und 1596 gleichfalls nach Johannes Babt. mit Meinert Warendorp für Johan Timmerman. ad P.8.A.19.a.3.- Carsten Hoyer hat am 29. November 1613 als neu herzugewanderter Proband hier das Bürgerrecht erworben, ein langes Rohr und Seitgewehr erhalten, die Bürgschaft übernahmen Arendt Mindeman und Johan Frese. P.8.A.19.a.3.- Das Contributionsregister für das Neue Werk nennt ihn als Einwohner des Kirchspiels St. Stephani auf Seite 202.-