Herken, Wolter Kläger zusammen mit Cord Kenkel wider Arend van Bobards Witwe in einer Nachlaßsache vor dem am 20.6.1569 tagenden Niedergericht. Kläger sind bereit, zu schwören, der Rat liest die Eide Wort für Wort vor und fordert die Parteien auf, sich gegenseitig den Eid zu erlassen, Kläger widersprechen und heben die Hände zum Schwur, da erläßt der Anwalt der Beklagten die Eide, die sie nicht mit reinem Gewissen leisten könnten. Jb. 35.-