Henke, Hinrich Hencke Als nachgelassener Sohn des Gleichnamigen, eines gewesenen Bürgers, erhielt er am 5. Februar 1657 das Bürgerrecht, Feuerrohr und Seitgewehr.- Er wurde im Jahre 1645 bereits als Schiffer und Bewohner der Steffensstadt genannt und ebenda vom Heuerschillingverzeichnis zu 6 Raten von je 2 Rtlr veranlagt.- Gehörte zu Johann Stammes Rotte von des Hinrich Garbade Aufgebotscompagnie. Sein Vater war Schiffer und gehörte zu den 35 Berufsgenossen, welche die Eingabe an Bürgermeister und Rat vom 9. März 1635 unterschrieben in Sachen ihrer Schwierigkeiten in fremden Häfen wie Emden mit ehemals Dünkirchener Seekriegsschiffen. R.11.§.1. Band 1.- Er bürgte am 13. December 1632 zusammen mit Cortt Eggers für den Neubürger Heinrich Bringkman von Nenbuttell auß dem Stedinger Lande, und am 28. November 1636 neben Hinrich Bringman für Johan Schröder, bürtig von Riehe. P.8.A.19.a.3.-