Honholt, Johan Er war Empfänger einer Partie Salz, welche er am 9.September versteuern mußte. SA 1539, 125. Im Berichtsjahr nennt ihn das Akzisebuch lt.Seite 447 mit Mehleinfuhr. SA 1546, 105.- Am Freitag nach Heilige drei Könige 1541 wurde er Bürger, es bürgten Bernt Kusfelt und Frantz Schulte. 1553 verbürgte er sich zusammen mit Johan Schulte für Johan Borchers, und 1562 am Freitag nach 3 Könige mit Sander Lusse für Gert Osterbint. ad P.8.A.19.a.3.- Zuletzt genannt findet sich ein jüngerer gleichen Namens, der am Freitag nach Hl.3 Könige 1578 das Bürgerrecht erhielt, unter Bürgschaften von Herman Gante und Matthäus Hersehorst. ad P.8.A.19.a.3.-