Meiners, Johan Das Bürgerrecht empfing er im Jahre 1585 am Freitag nch Johannes Babtist, für ihn zeugten und bürgten Johan Kopken und Didrick Schorhar. Seinerseits bürgte er 1588 nach Johannis gemeinsam mit Johan Kopken für den Neubürger Marten Borchers, 1589 zusammen mit Hinrick Rippe für Adrian Grobken und 1590 am Freitag nach 3 Könige neben Lüder Hagedorn für Herbert Gilesen. ad P.8.A.19.a.3.-