Arsten, de, Luderus Ratsmitglied am 18.6.1248 in Urkunde des Comthur des Deutschen Hauses über eine Schenkung. In Urkunde des Rats vom 11.5.1252 steht er an 2. Stelle, bezeugt als Bremer Bürger die Urkunde des Domkapitels vom 12.7.1255, ist am 23.4.1259 unter den consules tunc temporis, am 28.2.1261 bürgerlicher Zeuge einer Verkaufsurkunde des Domdekans. Am 1.3.1261 enthält der Vertrag mit Oldenburg seinen Namen, an 1. Zeugenstelle findet er sich am 2.8.1264 in einer Urkunde des Deutschen Hauses. Am 10.8.1267 gehört er wieder zu den Ratmannen bei einer Schenkung für die St.Jürgen-Kapelle, im selben Jahr noch in einer Ratsurkunde wieder Erster des Ratskollegiums. 1268 erwähnt ihn das Domkapitel gelegentlich einer Schenkungsbestätigung und zuletzt am 14.12.1275 eine Verpfändungsbestätigung des Erzbischofs Giselbert. BU.