Meyerdircks, Berendt Als des sel. Heinrich Meyerdircks, eines gewesenen Bürgers Sohn, stattete er am 22. September 1642 nach erlangte Volljährigkeit seinen Eid ab und war damit als Bürger aufgenommen, erhielt Feuerrohr und Seitgewehr. P.8.A.19.a.3.-