Meyer, Johan "Budelmaker", also Geldbeutelmacher gibt er im Jahre 1559 als Beruf an, als er in dem Rechtsstreit der Gretke Herwest geb. Berchman gegen deren Schwiegersohn Schiffer van Lutten als Zeuge auftritt. Qq.4.a.2.a.- Am 19.12.1562 wurde er vor dem Niedergericht von Christoffer Hoveman verklagt. Qq.E.9.b.1. Seite 55.- Er klagte am 7. Mai 1563 ebenda gegen Berend Meier. Qq.10.E.9.b.1. Seite 135.- Am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1537 erhielt er das Bürgerrecht, die Bürgschaft leisteten Bernt Kasselt und Hinrick Bok. ad P.8.A.19.a.3.-