Meyer, Hinrich Von dem großen Mohr aus der Grafschaft Oldenburg erwarb am 22. Dezember 1636 das Bremer Bürgerrecht und wurde mit Feuerrohr und Seitgewehr bewaffnet; es bürgten Rasche Kruse und Berend Stadlander.- Als "Karman" bezeichnete ihn 1645 das Heuerschillingregister im Stephanikirchspiel u. schätzte ihn zu 6 Raten von je 18 gr.- Gehörte zu Albert Beckers Rotte von Lüder Tebelmans Aufgebotscompagnie.