Tileke, Didrick Tilke Obwohl seine Einbürgerung in der Bürgerbuch-Abschrift nicht enthalten ist, wird er im Besitz des Bürgerrechts gewesen sein, dafür spricht seine Mitwirkung bei Einbürgerungen: Am Freitag nach Heil. 3 Könige 1572 bürgte er gemeinsam mit Gerdt Kattow für den Neubürger Hinrick Engelke, und freitags nach Johannes Babtist 1574 bürgte er zusammen mit Gerdt Snoie für den Neubürger Gerdt Meier. ad P.8.A.19.a.3.-