Maelstede, Gerdt Ihm wurde am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1589 das Bürgerrecht zuerkannt, nachdem Herman Horstman und Hilmer Carstens für ihn als Bürgen aufgetreten waren. Seinerseits bürgte er am Freitag nach Heilige drei Könige im Jahr 1592 zusammen mit Johan Hoffschmidt für den Neubürger Lüder Mahlstede. ad P.8.A.19.a.3.-