Holste, Rolef Rolf Er war kein Bürgerkind, sondern zugewandert oder höchstens das Kind eines Bremer Einwohners, und wurde am Freitag nach Heilige Drei Könige 1592 als Bürger aufgenommen und vereidigt, nachdem Hinrick und Fredrick Carstens die Bürgschaft für ihn geleistet hatten. Nach Dreikönigstag im Jahr 1596 bürgte er gemeinsam mit Hinrick Carstens für den Neubürger Hinrick Graue. ad P.8.A.19.a.3.-