Mankanke, Gercke Landmann, pachtete am 7.3.1488 vom Abt des Pauls-Klosters einen Acker und Hof unter der Bedingung daß, wenn er die Pacht nicht pünktlich zahlt oder unehrliche Personen bei sich aufnimmt, das Haus abgerissen werden soll. Jb 47.