Rasche, Hinrick Er empfing das Bremer Bürgerrecht am Freitag nach Johannes Babtist im Jahre 1565 ohne Bürgenstellung, da er Bürgersohn war. Seinerseits hat er am Freitag nach Heil. 3 Könige des Jahrs 1593 gemeinsam mit Thomas Grune für den Neubürger Hinrick Lampe Bürgschaft geleistet. ad P.8.A.19.a.3.-