Rammeke, Berndt Das Bremer Bürgerrecht wurde ihm am Freitag nach Heilige 3 Könige im Jahr 1583 zuerkannt mittels der von Bernt Holler und Albert Mentzen geleisteten Bürgschaften. Seinerseits übernahm er am Freitag nach Dreikönigstag 1585 gemeinsam mit Cordt Rammeken die Bürgschaft für den Neubürger Marten Rammeken. ad P.8.A.19.a.3.-