van Rusteberch, Marten Am Freitag nach Heilige 3 Könige des Jahres 1575 erhielt er das Bürgerrecht als Bürgersohn (vermutlich des Hanß) verliehen, er leistete nur den Eid, stellte aber keine Bürgen. Seinerseits bürgte er noch am selben Tage gemeinsam mit Wichert Rolves für den Neubürger Evert Segelken. ad P.8.A.19.a.3.-