Runde, Hinrich Nachgelassener Sohn des Andreas R., gewesenen Bürgers, wurde am 31.Januar 1642 mit Bürgerrecht, Feuerrohr und Seitgewehr begabt. Das Register des Heuerschillings von 1645 bezeichnete ihn als Wanttbereder, es schätzte ihn im Kirchspiel Stephani zu 6 Raten je 24 gr. - Er gehörte zu Hermann Müllers Rotte von Lüder Tebelmanns Aufgebotscompagnie.