Rowedel, Dirik Nach Eindeckung seines Roggen-Bedarfes hatte er die zugehörige Abgabe zu entrichten, siehe Akzisebuch Seite 115. SA 1570, 118.- Seine Aufnahme als Bürger war am Freitag nach Heilige 3 Könige im Jahr 1567 erfolgt, nachdem Magnus Meding und Johan Meiger die Bürgschaft für ihn übernommen hatten. ad P.8.A.19.a.3.-